Der Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP stellt einen Teil des Pakets für den geplanten Umbau der Tierhaltung dar. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung einzuführen. Im Zuge dessen sollen die tierhaltenden Betriebe dabei unterstützt werden, die Nutztierhaltung in Deutschland im Sinne einer “artgerechten Tierhaltung” umzubauen. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schaffe die gesetzliche Verpflichtung, Lebensmittel tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen, von denen das Nahrungsmittel gewonnen wurde. Die Umstellung auf die nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vorgesehene Haltungsformen kann einen Umbau der baulichen Anlagen zur Tierhaltung erfordern. Dieser Umbau soll bauplanungsrechtlich erleichtert werden. So sollten Um- und Ersatzbau von Tierhaltungsanlagen gemäß den Anforderungen der Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes erleichtert werden.
Mit dem erleichterten Umbau der Ställe sollen bessere Haltungsformen gefördert werden. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass Ställe gefördert werden sollen, die den Tieren zumindest Zugang zu frischer Luft und Auslauf gewähren. An der grundlegenden Ausbeutung der Tiere und dem Leid, dem sie in allen Haltungsformen ausgesetzt sind, vermag aber auch Auslauf- oder Bio-Haltung nichts zu ändern. Problematisch ist zudem, dass mit diesem Umbau die Tierhaltung “zukunftsfest” gemacht werden soll und das Vertrauen der Bürger*innen in die tierhaltende Landwirtschaft wieder gestärkt werden soll, indem von mehr “Tierwohl” spricht. Mit dem Umbau wird die Tierhaltung aber für die Zukunft manifestiert, statt einen Abbau und Ausstieg aus der Tierhaltung zu fördern, der den wahren Interessen der Tiere entsprechen würde und auch aus Gründen des Klimaschutzes dringend überfällig wäre.
Gesetzentwurf
Gesamtvorgang mit Abstimmungen