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Landwirtschaftlich genutzte Tiere
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Schlecht für Tiere
15.05.2024 | Öffentliche Kommunikation
Bund

Alexander Radwan bezeichnet Kombihaltung als "tierfreundlich und artgerecht"

Alexander Radwan äußert sich auf seiner persönlichen Webseite zu einem Gesetzesentwurf der Regierung, bei der "die Anbindehaltung innerhalb von fünf Jahren" verboten werden solle und "Ausnahmen für die sogenannte Kombinationshaltung" vorgesehen sei.

Radwan betrachte den Entwurf mit stark gemischten Gefühlen. Positiv findet er auf der einen Seite, dass die Kombihaltung seiner Meinung nach eine "tierfreundliche und artgerechte Haltungsform" und eben nicht mit der ganzjährigen Anbindehaltung vergleichbar sei und sich dies im Gesetzesentwurf widerspiegle. Negativ auf der anderen Seite, da der Entwurf für Tierhalter*innen zu fordernd und nicht praxisnah sei. Beispiel sei, dass in der Kombihaltung "Tiere auch im Winter mindestens zweimal wöchentlich ausgetrieben werden" müssen - für Landwirt*innen in Ortschaften sieht Radwan darin einen nicht verhältnismäßigen Aufwand. 

Generell sieht Radwan in der Vergangenheit genügend Fortschritte weg von der klassischen Anbindehaltung, ohne gesetzliche Vorlagen, die eher zusätzliche Steine im Weg der Landwirt*innen seien. Er warnt vor einem Gesetzgebungsprozess, welcher zu geprägt ist von den "noch radikaleren Teile der Grünen und ihrer Vorfeldorganisationen".

Radwan stellt die saisonale Anbindehaltung als "artgerecht" und "tierfreundlich" dar, obwohl auch diese Form der Anbindehaltung mit erheblichen Leiden und Schmerzen für die Tiere einhergeht. Die Tiere sind dennoch über einen großen Teil des Jahres angebunden. Er stellt zudem den erhöhten Aufwand für Landwirt*innen dem Leid der Tiere gegenüber - eine in sich bereits unangemessene Gegenüberstellung. Zudem verwednet Radwan den Begriff "radikal" in einer diffamierenden Weise für Politiker*innen, die sich konsequent für Tiere einsetzen.


Quelle:

Website Alexander Radwan, "Keine Entwarnung für die Kombihaltung"

 



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