Im deutschen Bundestag wurde das zweite Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen.
Astrid Damerow (CDU) findet, dass die Gesetzesänderung wichtige und für den praktischen Umgang mit dem Wolf unerlässliche Neuregelungen enthalte. "Für den Fall einer Wolfsentnahme herrscht künftig mehr Rechtssicherheit für die Beteiligten. Vorgesehen ist ein Fütterungs- und Anlockverbot für Wölfe." Außerdem sei darin die Tötung von Wolfshybriden geregelt. Zudem sei die "Schadensschwelle" herabgesetzt worden, ab der Wölfe entnommen werden dürfen und diese dürfen auch so lange getötet werden, bis keine Nutztierrisse mehr stattfänden.
Diese Neuregelungen seien ein wichtiger erster Schritt hin zu einem effektiven und praxisnahen Wolfsmanagement.
Andere Herdenschutzmaßnahmen, die das Töten der Wölfe nicht beinhaltet, werden nicht angesprochen.
Astrid Damerow: "Erster Schritt zu einem praktikablen Wolfsmanagement"19.12.2019