Im Koalitionsvertrag wird betont, der Schutz der Ostsee habe als vom Klimawandel besonders betroffenes Binnenmeer Priorität. Die Mittel aus der Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente des Wind-See-Gesetzes sollen als Zustiftung an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fließen und dort Meeresnaturschutz sowie nachhaltige Fischerei fördern. Gleichzeitig wird betont, man stehe zur Fischerei und wolle ihre Entwicklung im Sinne der Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei (ZKF) und der Leitbildkommission Ostseefischerei stärken.
Aus tierrechtlicher Perspektive enthält die Maßnahme eine grundlegende Spannung: Einerseits wird der Meeresnaturschutz betont und finanziell gestärkt, andererseits soll die Fischerei – also die systematische Nutzung und Tötung von Fischen – gleichzeitig gefördert werden. Dies läuft dem Anspruch zuwider, Tier- und Artenschutz ernsthaft in den Vordergrund zu stellen, da eine Ausweitung oder Stabilisierung der Fischerei mit erheblichem Tierleid verbunden bleibt. Selbst eine „nachhaltige Fischerei“ bedeutet für Fische massive Belastungen und Leid durch Fang, Beifang und Tötung. Zwar kann eine ökologisch regulierte Fischerei die Bestände schonender nutzen, sie bleibt jedoch aus tierrechtlicher Sicht problematisch. Sinnvoller wäre eine konsequente Förderung von alternativen Erwerbsgrundlagen für Küstengemeinden sowie der Umstieg auf pflanzliche und kultivierte Fischalternativen. Nur so lässt sich der Anspruch, den Meeresnaturschutz mit Tierschutz zu verbinden, tatsächlich einlösen.
Verantwortung für Deutschland - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21, Legislaturperiode