Tierrecht
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Gut für Tiere
22.03.2021 | Beteiligung an Gesetzesvorlage
Bund

Gesetzentwurf zur Verankerung des Tierschutzes im Strafgesetzbuch

Hintergrund

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf für die Verfolgung und den effektiven Vollzug des geltendes Rechts gemäß des Tierschutzgesetzes vorgebracht. Sie fordern darin die Strafbarkeit von strafbaren Tathandlungen gemäß des Kernstrafrechts. Insgesamt soll damit die Verfolgung und der Vollzug von gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Straftatbeständen bei Tieren verbessert werden.

 

Einschätzung

Insgesamt soll mit der Gesetzesänderung das Tierschutzgesetz mehr Sichtbarkeit erlangen und Verstöße besser geahndet werden. Dies geschieht bei der Überführung vom Nebenstrafrecht ins Kernstrafrecht. Da in Deutschland generell ein Vollzugsdefizit beim Tierschutz vorliegt und wenige Strafen ausgesetzt werden, ist die Änderung als positiv zu bewerten. Systematische Tierquälerei im Namen der Wirtschaftlichkeit kann dadurch besser geahndet werden.


Quelle:

 



Beteiligte Politiker*innen

Cem Özdemir
Katrin Göring-Eckardt
Konstantin von Notz
Renate Künast
Britta Haßelmann
Omid Nouripour
Katharina Dröge
Lisa Paus
Sven-Christian Kindler
Agnieszka Brugger
Dieter Janecek
Canan Bayram
Tabea Rößner
Tobias Lindner
Kai Gehring
Ekin Deligöz
Irene Mihalic
Julia Verlinden
Lisa Badum
Matthias Gastel
Maria Klein-Schmeink
Ulle Schauws
Stefan Gelbhaar
Anna Christmann
Kordula Schulz-Asche
Wolfgang Strengmann-Kuhn
Katja Keul
Filiz Polat
Beate Müller-Gemmeke
Harald Ebner
Claudia Müller
Ingrid Nestle
Markus Kurth
Corinna Rüffer
Bettina Hoffmann
Erhard Grundl
Stefan Schmidt
Annalena Baerbock
Ottmar von Holtz
Luise Amtsberg
Kirsten Kappert-Gonther
Beate Walter-Rosenheimer
Claudia Roth
Franziska Brantner
Steffi Lemke
Sven Lehmann
Anton Hofreiter
Uwe Kekeritz

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