Landwirtschaftlich genutzte Tiere
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Schlecht für Tiere
05.05.2025 | Programmpunkt
Bund

Förderung der Almwirtschaft: Koalitionsvertrag 2025

Hintergrund

Im Koalitionsvertrag wird betont, der Schutz und Erhalt der Alm- und Alpwirtschaft, insbesondere in den Hochgebirgen, sei von großer Bedeutung.

Einschätzung

Aus tierrechtlicher Perspektive bedeutet die Unterstützung der Alm- und Alpwirtschaft eine Stabilisierung tierhaltender Strukturen, bei denen Rinder, Schafe oder Ziegen über den Sommer auf Bergweiden getrieben werden, während sie die Wintermonate häufig in Anbindehaltung in Ställen verbringen müssen. Zwar gelten diese Haltungsformen oft als „traditionell“ oder „artgerechter“ als industrielle Massentierhaltung, dennoch sind sie mit Tiernutzung und Tiertötung verbunden. Zudem birgt die Weidehaltung in Hochlagen Risiken wie Verletzungen, Parasitenbefall oder den Verlust von Jungtieren durch Witterung und Beutegreifer. Gleichzeitig wird durch die politische Aufwertung dieser Wirtschaftsform der Mythos verfestigt, Nutztierhaltung sei natur- und tierfreundlich. Sinnvoller wäre eine klare Trennung: Förderung der ökologischen Leistungen traditioneller Almwirtschaft (z. B. Offenhaltung der Kulturlandschaft, Biodiversitätsschutz), aber ohne Zwang, dies über die wirtschaftliche Tierhaltung abzusichern. Stattdessen könnten Alternativen wie tierfreie oder tierausbeutungsfreie Landschaftspflege oder die Förderung pflanzlicher Produkte aus Bergregionen im Vordergrund stehen.


Quelle:

Verantwortung für Deutschland - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21, Legislaturperiode
 



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