Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Handel mit Haus- und Heimtieren im öffentlichen Raum sowie anonym im Internet zu verbieten. Davon ausgenommen bleiben ausdrücklich Tierbörsen und -märkte. Gleichzeitig kündigt die Regierung an, Tierheime bei Investitionen zu unterstützen.
Aus tierrechtlicher Sicht ist das geplante Verbot des anonymen Online-Handels und des Verkaufs im öffentlichen Raum grundsätzlich zu begrüßen, da diese Kanäle häufig Schlupflöcher für illegalen und tierschutzwidrigen Tierhandel darstellen. Allerdings bleibt unverständlich, warum Tierbörsen und -märkte ausgenommen werden, obwohl auch dort oft unzureichende Haltungsbedingungen, mangelnde Kontrolle und spontane, unüberlegte Tierkäufe beobachtet werden. Fraglich ist auch, weshalb kein grundsätzliches Verbot des Online-Handels mit Tieren angestrebt wird. Die Ausnahmen untergraben die Wirksamkeit des Verbots und lassen einen inkonsequenten Tierschutzansatz erkennen. Die angekündigte Unterstützung für Tierheime ist positiv, müsste jedoch an verbindliche Standards und eine strukturelle Förderung geknüpft werden, um langfristig nachhaltige Verbesserungen für Heimtiere zu erzielen. Eine stärkere Betonung auf Prävention – etwa durch Aufklärung, Kastrationspflicht und verpflichtende Sachkunde für Halter*innen – , was die Tierheime auch und vor allem entlasten würde, fehlt.
Verantwortung für Deutschland - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21, Legislaturperiode