Die Regierung kündigt an, den Herdenschutz zu stärken und zugleich den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus von Wölfen in nationales Recht umzusetzen. Geplant sind Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz, um eine „rechtssichere Entnahme“ (Tötung) von Wölfen zu ermöglichen. Zusätzlich soll der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen und das Bundesjagdgesetz entsprechend angepasst werden.
Aus tierrechtlicher Perspektive ist diese Entwicklung äußerst problematisch. Die Herabstufung des Schutzstatus untergräbt den bisherigen, auf EU-Ebene verankerten Schutz für eine streng geschützte Tierart, deren Rückkehr nach Deutschland einen wichtigen Erfolg für den Artenschutz darstellt. Die „rechtssichere Entnahme“ und die Aufnahme ins Jagdrecht würden das Töten von Wölfen erheblich erleichtern und könnten zu einem gefährlichen Präzedenzfall für den Umgang mit anderen geschützten Tierarten werden. Statt gezielter Abschüsse sollten Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune, Herdenschutzhunde, Forschung und Entschädigungsprogramme für Landwirt*innen im Fokus stehen. Der Schritt hin zu einer jagdrechtlichen Behandlung von Wölfen vernachlässigt die einschneidenden Folgen für Wölfe - Tötung, Leid und das Auseinanderreißen von Sozialstrukturen Der Ansatz gibt einfache Lösungen für komplexe Probleme vor und täuscht vor, dass durch das Töten von Wölfen, Weidetiere geschützt werden könnten. Ein solcher Kurs schwächt den Schutz wildlebender Tiere systematisch – anstatt Koexistenz zu fördern, wird Konfrontation institutionalisiert.
Verantwortung für Deutschland - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21, Legislaturperiode