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Landwirtschaftlich genutzte Tiere
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Gut für Tiere
19.07.2019 | Öffentliche Kommunikation
Bund

Luise Amtsberg zum betäubungslosen Schächten

Auf der Internetplattform abgeordnetenwatch.de geht Luise Amtsberg auf eine Frage zum betäubungslosen Schächten von Tieren ein. Dabei erläutert sie, dass die rituelle Schlachtung in Form des Schächtens eine ausgewogene Lösung erfordere, die das Grundrecht der freien Religionsausübung mit dem Staatsziel des Tierschutzes in Einklang bringe. Sie betont, dass das betäubungslose Schächten zu Recht grundsätzlich verboten sei. 

Weiterhin benennt sie Alternativen, die noch mehr Tierschutz gewährleisten würden, wie die Kurzzeitbetäubung durch elektrischen Strom oder andere reversible Betäubungsmethoden. Solche Alternativen werden auch von vielen muslimischen Verbänden befürwortet. 

"Ein geeignetes Verfahren ist für uns weiterhin die Kurzzeitbetäubung durch elektrischen Strom oder andere reversible Betäubungsmethoden vor dem Schlachten. Hierin sehen wir einen tragfähigen Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz."

Hinweis: Oft wird das betäubungslose Schächten in der Diskussion als besonders “unmenschlich” dargestellt. Die Argumente werden häufig nur verwendet, um antisemitische und islamfeindliche Vorurteile zu verbreiten. Wer das betäubungslose Schächten aufgrund religiöser Ansichten grausam findet, muss in letzter Konsequenz gegen das Schlachten generell sein. Eine sanfte, “humane” Tötung von empfindungsfähigen Lebewesen gibt es nicht. Jede Tötung von Tieren ist mit Schmerzen, Leiden und Angst verbunden. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Betäubung bei der konventionellen Schlachtung vermag diesen Fakt nicht zu beseitigen.


Quelle:

abgeordnetenwatch.de: "Frage an Luise Amtsberg von Philipp P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung" 19.07.2019



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