Silvia Breher (CDU) kommentiert auf ihrer Website die Entscheidung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention, den Schutzstatus des Wolfs abzustufen, positiv. Die Maßnahme ermögliche laut Breher ein „effektives Bestandsmanagement“ und sei notwendig, um ein Gleichgewicht zwischen Artenschutz und den Interessen der Weidetierhaltung zu schaffen. Sie betont, dass die wachsende Wolfspopulation insbesondere im Oldenburger Münsterland zu Problemen für Weidetierhalter*innen führe. Der Beschluss sei ein Schritt hin zu einer Reduzierung der Schutzvorschriften für den Wolf – sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene.
Die Herabstufung des Schutzstatus von Wölfen bedeutet aus tierrechtlicher Sicht eine konkrete Schwächung des Schutzes für ein empfindungsfähiges, wild lebendes Tier, das in vielen Regionen weiterhin bedroht und verfolgt wird. Breher stellt die Interessen der Nutztierhaltung klar über das Lebensrecht einzelner Wildtiere, ohne Alternativen wie präventiven Herdenschutz oder koexistenzbasierte Ansätze in Betracht zu ziehen.
Die Formulierung eines „effektiven Bestandsmanagements“ deutet auf eine gezielte Tötung von Wölfen hin – eine Praxis, die aus tierrechtlicher Perspektive ethisch nicht vertretbar ist, da sie den Schutz der Tiere der wirtschaftlichen Nutzung anderer Tiere (Weidetiere) unterordnet.
Das Leid oder der Tod einzelner Tiere wird hier mit ökonomischen Interessen gerechtfertigt – ein klassisches Beispiel für das ethisch problematische Aufwiegen von Tierleben mit wirtschaftlichem Nutzen.
Ein echtes tierrechtliches Verständnis – also die Anerkennung, dass auch Wildtiere ein Recht auf Leben und Unversehrtheit haben – bleibt in Brehers Position vollständig außen vor.
Wolf: Begrenzung wird durch Berner Konvention vereinfacht, Website Silvia Breher